URHEBERRECHT

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Gesetzliche Grundlage:
 

Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz):
"Wer Webseiten erstellt, die als Werk im Sinne des Urheberrechts gelten, ist deren Urheber."

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10001848/Urheberrechtsgesetz%2c%20Fassung%20vom%2029.01.2019.pdf

 

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AUSKUNFTSPFLICHT

Für zusätzliche, über den Inhalt dieser Website hinausgehende Rechtsinformationen, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei Bundes- und Landesbehörden Auskünfte einholen:

  • Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes (Auskunftspflichtgesetz)

  • Gesetz vom 26. Juni 1990 über die Erteilung von Auskünften (Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz)

  • Gesetz über die Auskunftspflicht (Wiener Auskunftspflichtgesetz)

  • Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen (NÖ Auskunftsgesetz)

  • .....

Die Länderbestimmungen sind in der Rechtsdatenbank: www.ris.bka.gv.at in der Rubrik [Landesrecht] abrufbar.

 

Aktualisiert:  4. Feber 2019