HAUPTPLATZ 2  +  HAUPTPLATZ 4
Ein Projekt für NETSCHOOL  www.netschool.at

Inhalt der Website

Denk' ich an (Deutschland) Feste in der Nacht, / Dann bin ich um den Schlaf gebracht, 
Ich kann nicht mehr die Augen schließen. ...

Nachtgedanken  (Heinrich Heine) - Verstümmelt von mir

PSST!!


Prospektauszug


FESTZELT für Oktoberfest + Eggendorfer Messe  2018


 


Der Baum musste umziehen,


die Leuchte stieg auf den Laster und fuhr auf Urlaub.


XXXL, und doch nicht von LUTZ

BALKONPERSPEKTIVE   Wie im Prospekt (oben) versprochen: "Ausgewogene Balance zwischen Ruhe und Privatheit".

2019

    

     
4. FEUERWEHRFEST: Begann bereits am 8. (!) - 11. Aug. 2019                                                                                               

     

     
 

     

        

     

 

 

150-Jahre-Feier

Man fühlte sich nicht nur  Eingesperrt,  man war es.

 


https://www.gesundheit.gv.at/leben/umwelt/laerm/gesundheitsschaeden

FLOW-Festival ...


... im Naturschutzgebiet "Kalkschottersteppe Obereggendorf"  neben dem TRITOL-Werk.  Schön laut, schön lang (3 Tage, rund um die Uhr)
und die Lage: " liegt mitten in einem Naturschutzgebiet" wird als Verkaufsargument verwendet.  Siehe Screenshot-Abbildung unten:


www.flow-festival.at/index.php/location   Website: 10. April 2019


Artikel in der NÖN (Ausgabe 25. Juni 2019 S 29)


Artikel in der NÖN (Ausgabe 9. Juli 2019 S 21)


Bericht in der HEUTE (NÖ-Ausgabe 27. Juli 2021)


Bericht in der HEUTE (NÖ-Ausgabe 12. Juli 2022)


Bericht im KURIER (NÖ-Ausgabe 27. Juli 2021)
Steigerung 2022 Bericht im KURIER (NÖ-Ausgabe 12. Juli 2022)


Bericht in oe24 (NÖ-Ausgabe 27. Juli 2021)



 AMTSBLATT - Wiener Zeitung (Ausgabe 13. März 2020 S 30)


 


http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/laerm/laermschutz/
 

 


Festplatz Kirchengasse - Entfernung zu Hauptplatz 2 + 4: <400m


https://www.umweltbundesamt.de/themen/


Idyllisch: AU-Festplatz im Wald    Entfernung zu Hauptplatz 2 + 4: ~800m   Bei Veranstaltungen erhöhter Beta-Blocker-Bedarf der Tierwelt


Idyllisch: AU-Festplatz OHNE Wald


Idyllisch: AU-Festplatz OHNE Wald


https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/fachinformationen/auswirkungen-des-laerms/gesundheitliche-auswirkungen-von-laerm.html

 

Lärm
 
Nicht nur während Ruhezeiten, sondern auch tagsüber darf kein störender Lärm in ungebührlicher Weise erregt werden. Während der üblichen Ruhezeiten (insbesondere in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen) wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt. Es bedarf immer einer individuellen Prüfung, ob eine angezeigte Lärmerregung störend und ungebührlich ist. Diese Prüfung wird in der Regel vor Ort von der Polizei durchgeführt.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzlich festgelegte Ruhezeit im Sinne einer "absoluten Nachtruhe" zwischen 22 und 6 Uhr. Auch in diesem Zeitraum muss im Einzelfall geprüft werden, ob ungebührliche Lärmerregung vorliegt.

Generell wird empfohlen, bei Lärmstörung zunächst immer das direkte Gespräch mit der Nachbarin/dem Nachbarn zu suchen. Viele potenzielle Konflikte lassen sich auf diese Weise lösen. Hilft auch die Aussprache nicht weiter, kann bei den Behörden (Polizei, Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, Gemeindeamt) Anzeige erstattet werden. Eine Lärmstörung kann eine strafbare Verwaltungsübertretung sein.

Neben der Möglichkeit einer Anzeige besteht auch die Möglichkeit, Lärm durch Nachbarn zivilrechtlich untersagen zu lassen, und zwar wenn

  • das ortsübliche Maß überschritten wird und
  • die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird.

Um zu bestimmen, was das ortsübliche Maß ist und wie weit die ortsübliche Benutzung geht, sind regionale Gegebenheiten ausschlaggebend. Die Umstände jedes Einzelfalls sind zu berücksichtigen.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190010.html

 

Lärm, Rassismus und ein Urteil gegen den Dorfwirt

Nach einem Streit zwischen einer Familie und einem Gasthausbetreiber geht das Gericht davon aus,dass Bewohner des niederösterreichischen Enzenreith eine Lärmmessung beeinflussen wollten.
 

Fast ein Jahr ist es her, seitdem die Familie Bauer - eigentlich heißt sie anders - aus dem niederösterreichischen Enzenreith an die Öffentlichkeit gegangen ist. Jürgen Bauer, ein Unternehmer, sowie Silvy Bauer, eine Schweizer Ärztin mit indischen Wurzeln, waren mit dem örtlichen Wirt in einen Nachbarschaftsstreit rund um Lärm geraten.
Die Bauers werfen dem Wirt vor, dass die Lärmbelastung aus dem Gasthaus in den vergangenen Jahren sukzessive gestiegen und nachts ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht habe. Der Wirt bestreitet das. Weil aber gleichzeitig in der Umgebung die meisten Wirtshäuser über die Jahre zusperren mussten, sahen viele Dorfbewohner in der Beschwerde der Bauers eine Gefahr für "ihren Wirt". Die Situation schaukelte sich hoch, am Tag einer gerichtlichen Lärmmessung 2022 folgten mehrere rassistische Angriffe, die anhand von Videos dokumentiert sind.
 
Lärm "nicht tolerabel"
DER STANDARD berichtete über den Fall. Nun liegt in der Sache ein nicht rechtskräftiges Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt vor. Es bestätigt die Sichtweise der Familie. Der Wirt hat Berufung angemeldet.
Die Richterin geht davon aus, dass die Darstellung der Bauers stimmt: Die Lautstärke in ihrem Schlafzimmer befinde sich "in einer Höhe, die nicht nur zu Aufwachreaktionen, sondern (zu) Auswirkungen für den Alltag durch gesundheitliche Beeinträchtigungen führen kann", heißt es. Sie sei "aus medizinischer Sicht nicht tolerabel" wird der gerichtliche Sachverständige im Urteil zitiert.
 
Die Videoaufnahmen der Bauers würden den Lärm "eindrucksvoll" belegen. Eine Rolle spiele nicht nur die Lautstärke, "sondern auch die Uhrzeit" - teilweise zwischen null und fünf Uhr früh - sowie "die manchmal abstoßige Informationshaltigkeit". Gemeint ist etwa eine Aufnahme vom November 2023, bei der eine Gruppe von Besuchern nachts im Gastgarten "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" grölt.
 
In seiner Entscheidung verbietet das Gericht dem Gastwirt, zwischen 22 und sechs Uhr Veranstaltungen abzuhalten, die die Bauers in ihrem Schlafzimmer wecken könnten. Auch muss er die Verfahrenskosten von insgesamt rund 72.000 Euro tragen.
 
Ehe es zu dem Urteil kam, war die Situation im Dorf bereits eskaliert:
Das Gericht geht davon aus, dass eine Gruppe von Bewohnern versucht hat, bewusst die gerichtliche Lärmmessung zugunsten des Wirts zu beeinflussen. Mithilfe von Störaktionen sollte verschleiert werden, dass das Wirtshaus die Ursache für den Lärm vor dem Grundstück sein könnte.
 
Bewohner sangen "Layla"
In einem Video ist etwa eine aggressive Frau zu sehen, die in Richtung des Hauses der Familie ruft: "Geht zurück, wo ihr hergekommen seid!" Dann rennen Kinder, den Namen des Gasthauses schreiend, an dem Grundstück vorbei. In einem weiteren Video singen offenbar betrunkene Dorfbewohner in Dauerschleife den Schlagersong Layla, bei dem es um eine Sexarbeiterin geht. Auch die damals sechsjährige Tochter der Familie heißt Lyla, sie wird gleich ausgesprochen und war anwesend.
 
Am selben Abend durchsuchte die Gruppe vorbeifahrende Autos, um den Familienvater ausfindig zu machen. Dem STANDARD liegt dazu eine eidesstattliche Erklärung eines Beobachters vor. Erst als mehrere Polizisten aus einem Nachbarort gerufen wurden, entspannte sich die Situation wieder. (Im Detail wurde dazu im Vorjahr berichtet)
 
Der Wirt, der in Berufung geht, erklärt auf Anfrage, dass die dem Gericht vorgelegten Gutachten aus Sicht des Beklagten ein anderes Ergebnis zeichnen würden als jenes, zu dem die Richterin gekommen war. Nämlich "dass die gemessenen Schallwerte weder eine Gesundheitsgefährdung noch eine erhebliche Belästigung darstellen", so die Stellungnahme. Für die Betreiber sei der Rechtsstreit "eine sehr große Belastung".
 
Die Bauers hoffen hingegen, dass das Urteil die Gemüter im Dorf beruhigt. "Die Frage ist, ob die Leute, die sich im Dorf gegen uns verbündet haben, das auch mitkriegen", sagt Bauer. Man habe den Enzenreither Bürgermeister Dirk Rath (SPÖ) informiert und gebeten, den Bewohnern von dem Urteil zu berichten. Dieser habe abgelehnt, er wolle "neutral" bleiben.

Schlechte Stimmung
"Das wundert einen schon", bemerkt Bauer. "Rath besuchte uns nach dem STANDARD-Bericht im Vorjahr und forderte uns auf, uns in einer Stellungnahme von dem Artikel und den Vorwürfen zu distanzieren", sagt sie. "Er meinte, es wäre ein erster Schritt in Richtung der Gemeinde". Bauer empörte dies, "weil die Vorwürfe gar nicht Thema waren". Rath will sich auf Anfrage weder zu dem Urteil noch zu dem angeblichen Treffen mit den Bauers äußern.
 
Jedenfalls war bald nach dem STANDARD-Bericht ein Artikel im Bezirksblatt erschienen, in dem Rath laut Darstellung der Bauers gerne deren Distanzierung gesehen hätte. In dem Text heißt es, dass sich einige Dorfbewohner als Rassisten verleumdet sehen.
 
Als Gegenargument wird ein Mann mit  Migrationshintergrund zitiert, der sich in Enzenreith wohl fühle, sowie eine ältere Dame, die vor Jahren eine Familie unterstützt habe, damit sie "nicht in den Kosovo abgeschoben wird", weswegen die Frau sich nun verunglimpft sieht. Auf die Vorwürfe der Bauers wird nicht eingegangen.

Seitdem sei die Stimmung im Dorf teils schlimmer geworden, erzählt Bauer. "Es gibt ein paar Leute, die bewusst hupen, wenn sie an unserem Grundstück vorbeifahren." Aber die Berichterstattung habe auch positive Erfahrungen gebracht: So hätten einige Dorfbewohner seitdem auch ihre Solidarität bekundet.

Die Richterin war in ihrem Urteil zum Schluss gekommen, dass die Befragung der Polizei, laut der kein Dorfbewohner Lärm wahrnehmen könne, nicht glaubwürdig sei. Die Bauers sehen das als Bestärkung, um auch gegen sie vorzugehen. Der Hintergrund: Die Bauers hatten im November 2023 eine Anzeige erstattet, nachdem sie den Gesang "Ausländer raus, Deutschland den Deutschen" im Gastgarten gefilmt hatten. Später erfuhren sie, dass die Inspektion gegen die Bauers selbst ermittelte, weil sie vermutete, dass die Aufnahme gefälscht sein könnte. Ein Sachverständiger der TU Wien stellte daraufhin fest, dass es keine Hinweise dafür gebe.

Nächste Instanz
Es gab auch andere Vorfälle, bei denen sich die Bauers von der Polizei ignoriert sahen. Eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs ging ins Leere. "Jetzt, wo die Richterin so klar von unserer Glaubwürdigkeit ausgeht, hoffen wir, dass andere Gerichte unsere Beschwerde ernster nehmen", sagt Bauer dazu. Sie will eine Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einbringen. Im Streit mit dem Wirt geht das Urteil nun in die nächste Instanz, und auch gegen die Bezirkshauptmannschaft, die die Beschwerden zuvor nicht ernst nahm, läuft derzeit ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Muzayen Al-Youssef  DER STANDARD  22. 9. 2025

 

 Quelle: SANITAS HEALTH FORECAST 2022
aus NZZ 19. 7. 2022

LÄRMBELÄSTIGUNGEN
UNGEBÜHRLICHER LÄRM UND SEINE KONSEQUENZEN

In den "Amtlichen Nachrichten der Gemeinde Eggendorf" (Ausgabe Oktober 2018, S 26) wählt der Postenkommandant der Polizeiinspektion Eggendorf, Robert KALUSA, als Thema seiner Kolumne die verwaltungsstrafrechtlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Normen in Bezug auf die Verursachung von Lärm.

Gesetzliche Grundlagen:

  • -Polizeistrafgesetz § 1 (Verletzung des öffentlichen Anstandes und ungebührlicher Erregung störenden Lärms
  • Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz § 2 (Schutz vor störendem Lärm oder belästigendem Geruch)
  • Wiener Landes-Sicherheitsgesetz Art. 1 / 1. Abschnitt (Anstandsverletzung und Lärmerregung)

NÖ-Veranstaltungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 21. November  2025