HAUPTPLATZ 2  +  HAUPTPLATZ 4
Ein Projekt für NETSCHOOL  www.netschool.at

Inhalt der Website

Denk' ich an (Deutschland) Feste in der Nacht, / Dann bin ich um den Schlaf gebracht, 
Ich kann nicht mehr die Augen schließen. ...

Nachtgedanken  (Heinrich Heine) - Verstümmelt von mir

PSST!!


Prospektauszug


FESTZELT für Oktoberfest + Eggendorfer Messe  2018


 


Der Baum musste umziehen,


die Leuchte stieg auf den Laster und fuhr auf Urlaub.


XXXL, und doch nicht von LUTZ

BALKONPERSPEKTIVE   Wie im Prospekt (oben) versprochen: "Ausgewogene Balance zwischen Ruhe und Privatheit".

2019

    

     
4. FEUERWEHRFEST: Begann bereits am 8. (!) - 11. Aug. 2019                                                                                               

     

     
 

   

 


https://www.gesundheit.gv.at/leben/umwelt/laerm/gesundheitsschaeden

FLOW-Festival ...


... im Naturschutzgebiet "Kalkschottersteppe Obereggendorf"  neben dem TRITOL-Werk.  Schön laut, schön lang (3 Tage, rund um die Uhr)
und die Lage: " liegt mitten in einem Naturschutzgebiet" wird als Verkaufsargument verwendet.  Siehe Screenshot-Abbildung unten:


www.flow-festival.at/index.php/location   Website: 10. April 2019


Artikel in der NÖN (Ausgabe 25. Juni 2019 S 29)


Artikel in der NÖN (Ausgabe 9. Juli 2019 S 21)


Bericht in der HEUTE (NÖ-Ausgabe 27. Juli 2021)


Bericht in der HEUTE (NÖ-Ausgabe 12. Juli 2022)


Bericht im KURIER (NÖ-Ausgabe 27. Juli 2021)
Steigerung 2022 Bericht im KURIER (NÖ-Ausgabe 12. Juli 2022)


Bericht in oe24 (NÖ-Ausgabe 27. Juli 2021)



 AMTSBLATT - Wiener Zeitung (Ausgabe 13. März 2020 S 30)


 


http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/laerm/laermschutz/
 

 


Festplatz Kirchengasse - Entfernung zu Hauptplatz 2 + 4: <400m


https://www.umweltbundesamt.de/themen/


Idyllisch: AU-Festplatz im Wald    Entfernung zu Hauptplatz 2 + 4: ~800m   Bei Veranstaltungen erhöhter Beta-Blocker-Bedarf der Tierwelt


Idyllisch: AU-Festplatz OHNE Wald


Idyllisch: AU-Festplatz OHNE Wald


https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/fachinformationen/auswirkungen-des-laerms/gesundheitliche-auswirkungen-von-laerm.html

 

Lärm
 
Nicht nur während Ruhezeiten, sondern auch tagsüber darf kein störender Lärm in ungebührlicher Weise erregt werden. Während der üblichen Ruhezeiten (insbesondere in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen) wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt. Es bedarf immer einer individuellen Prüfung, ob eine angezeigte Lärmerregung störend und ungebührlich ist. Diese Prüfung wird in der Regel vor Ort von der Polizei durchgeführt.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzlich festgelegte Ruhezeit im Sinne einer "absoluten Nachtruhe" zwischen 22 und 6 Uhr. Auch in diesem Zeitraum muss im Einzelfall geprüft werden, ob ungebührliche Lärmerregung vorliegt.

Generell wird empfohlen, bei Lärmstörung zunächst immer das direkte Gespräch mit der Nachbarin/dem Nachbarn zu suchen. Viele potenzielle Konflikte lassen sich auf diese Weise lösen. Hilft auch die Aussprache nicht weiter, kann bei den Behörden (Polizei, Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, Gemeindeamt) Anzeige erstattet werden. Eine Lärmstörung kann eine strafbare Verwaltungsübertretung sein.

Neben der Möglichkeit einer Anzeige besteht auch die Möglichkeit, Lärm durch Nachbarn zivilrechtlich untersagen zu lassen, und zwar wenn

  • das ortsübliche Maß überschritten wird und
  • die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird.

Um zu bestimmen, was das ortsübliche Maß ist und wie weit die ortsübliche Benutzung geht, sind regionale Gegebenheiten ausschlaggebend. Die Umstände jedes Einzelfalls sind zu berücksichtigen.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190010.html


Quelle: SANITAS HEALTH FORECAST 2022
aus NZZ 19. 7. 2022

LÄRMBELÄSTIGUNGEN
UNGEBÜHRLICHER LÄRM UND SEINE KONSEQUENZEN

In den "Amtlichen Nachrichten der Gemeinde Eggendorf" (Ausgabe Oktober 2018, S 26) wählt der Postenkommandant der Polizeiinspektion Eggendorf, Robert KALUSA, als Thema seiner Kolumne die verwaltungsstrafrechtlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Normen in Bezug auf die Verursachung von Lärm.

Gesetzliche Grundlagen:

  • -Polizeistrafgesetz § 1 (Verletzung des öffentlichen Anstandes und ungebührlicher Erregung störenden Lärms
  • Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz § 2 (Schutz vor störendem Lärm oder belästigendem Geruch)
  • Wiener Landes-Sicherheitsgesetz Art. 1 / 1. Abschnitt (Anstandsverletzung und Lärmerregung)

NÖ-Veranstaltungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 3. Feber  2024