HAUPTPLATZ 2
+ HAUPTPLATZ 4
Ein Projekt für
NETSCHOOL
www.netschool.at
![]() |
Hund. Harm- und leinenlos Wollte nur spielen. Mit meinem Schienbein. Das muss man
verstehen. |
Aus Anlass: Rundschreiben der Hausverwaltung
HEUTE - 29. 9. 2020
Oe24 - 8. 10. 2020 S 16
Oe24 - 21. 10. 2020 S 18
(NÖ aktuell)
HEUTE - 29. 10. 2020 S
10 (NÖ-Teil)
HEUTE - 5. 11. 2020
KRONE - 15. 10. 2021
KRONE - 23. 10. 2022
DER STANDARD - 6. 8. 2024
Nach Hundebiss: Behörden prüfen FallWas passiert mit einem Rottweiler, der zwei Mädchen gebissen und eines dabei sogar schwer verletzt hat? Diese Frage gilt es für die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach zu klären, nachdem am Mittwoch in Kirchberg ob der Donau (Bezirk Rohrbach) ein Hund unvermittelt auf zwei Kinder losgegangen ist und ein sechsjähriges Mädchen schwer verletzt hat. Das Schicksal des Rottweilers liegt jetzt in den Händen der Bezirksbehörde. Dort wird entschieden, welche Maßnahmen nach dem gefährlichen Vorfall am Mittwoch zu treffen sind. Die zehn Jahre alte Tochter des Hundebesitzers hatte am Mittwochnachmittag mit dem Tier im Garten ihres Elternhauses Übungen zum Abrichten gemacht. Bisse in Schulter, Oberarm und UnterschenkelAls ein sechsjähriges Nachbarsmädchen am Garten vorbeilief, das eine Jacke mit Fellkragen trug, ging der Hund auf das Kind los und biss es in die Schulter, den Oberarm und den Unterschenkel, wodurch es schwer verletzt wurde. Die Zehnjährige schrie den Hund an, um ihn von seinem Opfer wegzubringen. Doch das Tier ging dann auch auf sie los und verletzte sie leicht. Ein Hund, der einen Menschen schwer verletzt hat, kann dem Besitzer von der Bezirksbehörde laut dem Hundehaltegesetz abgenommen werden. Ist ein Tier als besonders gefährlich einzuschätzen, kann es im Extremfall sogar eingeschläfert werden. |
Quelle: ORF-online 2. Jänner 2025
Niederösterreichische Hundehaltungsgesetz (Fassung vom 7. 7. 2022)
§ 1
Allgemeine Anforderungen für das Halten von Hunden
(1) ... das Tier in einer Weise zu führen und zu verwahren, dass
Menschen
und Tiere nicht gefährdet oder
unzumutbar belästigt werden können. ......
Gesamtes
Gesetz (mit individuellen Hervorhebungen)
Regelungen in den Bundesländern:
NÖ, OÖ, TIROL: An öffentlichen Orten im Ortsgebiet Leinen- oder Maulkorbpflicht. Außerhalb des Ortsgebiets können Gemeinden über eine Leinen- oder Maulkorbpflicht verfügen. BURGENLAND
+ SALZBURG (Landessicherheitsgesetz): WIEN: STEIERMARK: KÄRNTEN: VORARLBERG: Überwiegend ausgenommen von jenen Regelungen sind bissige oder als gefährlich eingestufte Hunde. Für sie gilt in den meisten Bundesländern eine generelle Leinen- UND Maulkorbpflicht. |
Gemeindezeitung Eggendorf Juni 2021
Letzte Aktualisierung 6. August 2024