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  Hund.
Harm- und leinenlos
Wollte nur spielen.
Mit meinem Schienbein.

Das muss man verstehen.
Hatte er bisher noch NIE gemacht.
Vermutlich schlecht geträumt.
Der Arme.

Aus Anlass: Rundschreiben der Hausverwaltung

 


HEUTE - 29. 9. 2020


Oe24 - 8. 10. 2020   S 16


Oe24 - 21. 10. 2020   S 18 (NÖ aktuell)


HEUTE - 29. 10. 2020   S 10 (NÖ-Teil)


HEUTE - 5. 11. 2020


KRONE - 15. 10. 2021


KRONE - 23. 10. 2022
 


DER STANDARD - 6. 8. 2024

Nach Hundebiss: Behörden prüfen Fall

Was passiert mit einem Rottweiler, der zwei Mädchen gebissen und eines dabei sogar schwer verletzt hat? Diese Frage gilt es für die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach zu klären, nachdem am Mittwoch in Kirchberg ob der Donau (Bezirk Rohrbach) ein Hund unvermittelt auf zwei Kinder losgegangen ist und ein sechsjähriges Mädchen schwer verletzt hat.

Das Schicksal des Rottweilers liegt jetzt in den Händen der Bezirksbehörde. Dort wird entschieden, welche Maßnahmen nach dem gefährlichen Vorfall am Mittwoch zu treffen sind. Die zehn Jahre alte Tochter des Hundebesitzers hatte am Mittwochnachmittag mit dem Tier im Garten ihres Elternhauses Übungen zum Abrichten gemacht.

Bisse in Schulter, Oberarm und Unterschenkel

Als ein sechsjähriges Nachbarsmädchen am Garten vorbeilief, das eine Jacke mit Fellkragen trug, ging der Hund auf das Kind los und biss es in die Schulter, den Oberarm und den Unterschenkel, wodurch es schwer verletzt wurde. Die Zehnjährige schrie den Hund an, um ihn von seinem Opfer wegzubringen. Doch das Tier ging dann auch auf sie los und verletzte sie leicht.

Ein Hund, der einen Menschen schwer verletzt hat, kann dem Besitzer von der Bezirksbehörde laut dem Hundehaltegesetz abgenommen werden. Ist ein Tier als besonders gefährlich einzuschätzen, kann es im Extremfall sogar eingeschläfert werden.

Quelle: ORF-online  2. Jänner 2025

 

Niederösterreichische Hundehaltungsgesetz (Fassung vom 7. 7. 2022)

§ 1
Allgemeine Anforderungen für das Halten von Hunden
(1) ... das Tier in einer Weise zu führen und zu verwahren, dass Menschen
und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. ......

Gesamtes Gesetz (mit individuellen Hervorhebungen)


Regelungen in den Bundesländern:

NÖ, OÖ, TIROL:
An öffentlichen Orten im Ortsgebiet Leinen- oder Maulkorbpflicht. Außerhalb des Ortsgebiets können Gemeinden über eine Leinen- oder Maulkorbpflicht verfügen.

BURGENLAND + SALZBURG (Landessicherheitsgesetz):
Leinen- und Maulkorbpflicht ist den Gemeinden überlassen.

WIEN:
Generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht.

STEIERMARK:
Hunde sind an öffentlichen Plätzen und in Parks an der Leine zu führen.

KÄRNTEN:
Hunde sind an öffentlichen Plätzen und in Parks an der Leine zu führen. Außerhalb dieser Gebiete müssen Leine oder Maulkorb zumindest mitgeführt werden. Kärntner Gemeinden haben zudem die Möglichkeit, öffentliche Parkanlagen zu einer Hundeverbotszone zu erklären.

VORARLBERG:
Hunde sind von Spielplätzen fernzuhalten, außer sie sind an der Leine.

Überwiegend ausgenommen von jenen Regelungen sind bissige oder als gefährlich eingestufte Hunde. Für sie gilt in den meisten Bundesländern eine generelle Leinen- UND Maulkorbpflicht.

 


Gemeindezeitung Eggendorf Juni 2021

Letzte Aktualisierung  6. August  2024